Wertstoffgesetz auf dem Prüfstand

Seit Jahren steht eine Neufassung des Wertstoffgesetzes aus. Der derzeitige Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) sieht vor, dass die Entsorgung (Sammlung, Sortierung, Verwertung) aller wertstoffhaltigen Abfälle vollständig den privatrechtlich organisierten dualen Systemen überlassen wird. Dagegen haben sich mehrere Bundesländer, darunter Niedersachsen, zusammengeschlossen und in einem Entschließungsantrag an den Bundesrat gefordert, den Kommunen die Verantwortung für die Erfassung von Wertstoffen zu übertragen.

Das darin vorgeschlagene Modell sieht vor, die bisher geltende Verpackungsverordnung durch ein System abzulösen, mit dem nicht nur Verpackungen, sondern auch andere Plastik- und Metallabfälle gemeinsam erfasst und verwertet werden. Konkret hieße das, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig auch Kleiderbügel, Plastikgießkannen oder Pfannen im gelben Sack entsorgen könnten. Diese bürgerfreundliche und ökologisch effiziente Maßnahme würde auch ein jahrelanges Verwirrspiel um den Grünen Punkt, Verkaufsverpackungen und sogenannte "stoffgleiche Nichtverpackungen" beenden.

Ein Eckpunkt des Entschließungsantrags sieht vor, die Erfassung der Wertstoffe den Kommunen zu übertragen – ganz im Gegensatz zu den bisherigen Plänen des Bundesumweltministeriums, wonach die Sammelverantwortung der privaten dualen Systeme sogar noch ausgeweitet werden soll. Der Erste Regionsrat und Umweltdezernent der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs, und der Geschäftsführer des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), Thomas Reuter, begrüßen den Entschließungsantrag der Länder.

"Wenn in Zukunft die Kommunen wieder die Verantwortung für die Wertstoffentsorgung übernehmen würden, könnte den Bürgern eine flächendeckende, reibungslose und zuverlässige Entsorgung der Haushaltsabfälle aus einer Hand angeboten werden", betont Prof. Dr. Axel Priebs.

"Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung würden dem Gebührenhaushalt dagegen Einnahmen in Millionenhöhe entzogen, die bislang von aha erlöst wurden und zur Stabilisierung der Abfallgebühr beigetragen haben", sagt Thomas Reuter. Lediglich private Entsorger würden dann von einer Änderung profitieren. Hätten die Kommunen die Verantwortung, könnten sie die Sammlung der Wertstoffe entweder selbst übernehmen oder ausschreiben. Damit könnten sie für einen transparenten und fairen Wettbewerb sorgen.

Das Prinzip der 1991 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung folgt dem Grundgedanken, dass diejenigen, die Produkte und Verpackungen produzieren und in Verkehr bringen, auch für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich sind. Ziel sollte es sein, Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen. Die seit zwanzig Jahren durch die dualen Systeme durchgeführte Wertstofferfassung hat jedoch den Recyclinggedanken nicht nennenswert vorangebracht. Kunststoffverpackungen haben in den letzten Jahren sogar um 25 Prozent zugenommen. Von den erfassten Kunststoffmaterialien werden nur rund 20 Prozent wieder recycelt.