Dr. Silke Lesemann: Soziale Wohnraumförderung wird ausgeweitet
"Bereits im Sommer 2015 haben wir den Wohnraumförderfonds um 400 Millionen Euro aufgestockt und damit die jährlichen Mittel mehr als verachtfacht", betont Lesemann. Um die Fördermittel abrufen zu können, müssen die Kommunen ein Wohnraumversorgungskonzept erarbeiten. Den gestiegenen Erstellungskosten für den Geschosswohnungsbau wird mit einer Erhöhung der Förderbeiträge auf bis zu 1.900 Euro pro Quadratmeter Rechnung getragen. Diese Maßnahme wird sich vor allem in den Ballungsräumen bemerkbar machen.
Ab sofort steht die Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen auch für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. "Die geförderten Objekte werden die lokalen Wohnungsmärkte entspannen und für eine menschenwürdige Unterbringung sorgen", sagt Lesemann. Maximal zehn Jahre können die Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, dann werden sie in Sozialwohnungen umgewandelt. Die Kommunen können in Zukunft auch für Flüchtlinge Wohnberechtigungsscheine ausstellen und sie somit bei einer positiven Bleibeperspektive in geförderten Wohnungen unterbringen.
Zum 1. Januar 2016 wurde die Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen angepasst. Die Wohnraumfördermittel können über das Förderinstitut NBank abgerufen werden. "Die Niedersächsische Landesregierung reagiert konsequent auf die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten und handelt", stellt Lesemann fest.
Das Förderprogramm der Niedersächsischen Landesregierung für den sozialen Wohnungsbau im Umfang von 400 Millionen Euro sorgt für den Bau von 5.000 Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Zusätzlich werden vom Land Niedersachsen jährlich weitere 80 Millionen Euro an Bundesmitteln für sozialen Wohnungsbau eingesetzt. "Wir übernehmen Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen und haben ‚Bezahlbares Wohnen‘ endlich wieder zum Thema gemacht", sagt Lesemann.