Marks: Den Schutz in Flüchtlingsunterkünften verbessern
Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, erläutert: "Ab sofort stehen Städten und Gemeinden Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung gefördert." Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 Prozent pro Jahr. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Caren Marks betont: "Dort, wo sich Frauen und Kinder aufhalten, müssen besondere Vorkehrungen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt getroffen werden. Nicht nur personelle, sondern auch bauliche Maßnahmen sind nötig, wie zum Beispiel abschließbare Wohneinheiten und nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen. Und für die Kinder und Jugendlichen brauchen wir spezielle Räume, um ihnen den Zugang zu Spiel- und Lernangeboten zu ermöglichen."