Team Zuwanderung der Region Hannover schickt mobile Teams in die Kommunen
Möglich ist das neue Verfahren dank der mobilen Teams des Bereichs Zuwanderung der Region: Sie kommen einmal wöchentlich in alle Städte und Gemeinden rund um Hannover, um die Papiere für neu angekommene Zuwanderer auszustellen oder diese zu verlängern. "Wir sind im Februar mit dem ersten Team gestartet, mittlerweile sind zwei Teams unterwegs, das dritte kommt im Juni", sagt Zuhal Karakas, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit. "Das Prozedere hat sich gut eingespielt. Wir haben feste Termine für jede der 18 Kommunen."
Die Arbeit der mobilen Teams – jeweils zwei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter der Region – macht sich bereits in der zentralen Anlaufstelle in Hannover bemerkbar. "Im Februar haben wir rund 5700 Besuchernummern ausgegeben; im März waren es noch knapp 5000. Dabei hatten wir nicht weniger Zuweisungen", sagt Cerstin Husner, Leiterin des Teams Zuwanderung. "Die mobilen Teams sind ein gutes Beispiel für die gelungene Kooperation von Region und Kommunen", ergänzt Cora Hermenau, Dezernentin für Öffentliche Gesundheit und Sicherheit. "Wir haben noch nicht gehört, dass es so eine Konstruktion in anderen Ausländerbehörden gibt. Aus unserer Sicht ist sie ein Erfolgsmodell."
Tatsächlich läuft die Arbeit der mobilen Teams Hand in Hand mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort. "Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informieren die neu angekommenen Asylsuchenden und nennen ihnen den Termin und den Ort", sagt Husner. "Das ist viel einfacher als zu erklären, wie man nach Hannover fährt und wo unser Gebäude steht, und die Übernahme der Fahrtkosten zu regeln." BÜMAs und Aufenthaltsgestattungen werden jeweils für sechs Monate ausgestellt. Auch die Verlängerung wird künftig über die mobilen Teams abgewickelt.
Hintergrund: Eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) erhalten Zugewanderte, die ihren Wunsch formuliert haben, Asyl zu beantragen. Erst wenn der Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt ist, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung. Die Aufenthaltsgestattung sichert den Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens. Der formelle Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird im Rahmen eins Anhörungstermins gestellt. Da zwischen der Absichtserklärung und der eigentlichen Antragstellung mit Anhörung derzeit einige Monate liegen können, wird zwischenzeitlich die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) ausgestellt.