Burgwedel
Fundsachenversteigerung
Die nächste Versteigerung von Fundsachen der Stadt Burgwedel findet am Dienstag, 31. Mai 2016, ab 15.00 Uhr auf der Terrasse hinter dem Rathaus, Großburgwedel, Fuhrberger Straße 4, statt. Eine Besichtigung der Fundgegenstände ist ab 14.30 Uhr möglich. Versteigert werden unter anderem Fahrräder, Schmuckgegenstände, diverse Kleidungsgegenstände und ähnliches. Der Zuschlag erfolgt wie üblich gegen Höchstgebot und Barzahlung. Eine Gewähr für den Zustand der Fundsachen wird nicht übernommen.
Diese Fundgegenstände wurden mindestens ein halbes Jahr lang aufbewahrt und in diesem Zeitraum vom Eigentümer nicht abgeholt. Auch hat der Finder keinen Rückgabeanspruch geltend gemacht.
Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 965 bis 984 geregelt. Auszugsweise ist hier der Paragraf 965 aufgeführt: "Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.