Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Erstklässler
"Immer mehr Familien aus der Region kennen und nutzen das Bildungs- und Teilhabepaket", so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover, "das ist eine gute Entwicklung. Aber es bleiben immer noch viele Leistungsberechtigte übrig, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen. Mit der Vereinfachung der Antragsstellung und übersichtlicheren Informationsmaterial wollen wir dazu beitragen, die Hemmschwellen weiter abzubauen."
Auch der Schulleiter der Rosa-Parks-Schule Constantin Wilhelm Freche unterstützt die Aktion: "Ich finde es gut und sinnvoll, die Eltern direkt und niedrigschwellig über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu informieren. Insofern begrüße ich das Postmappen-Projekt, da alle Eltern gleichermaßen erreicht werden – ohne Angst vor Bloßstellung."
Zum neuen Schuljahr 2016/2017 gab es einige Änderungen im Antragsverfahren zu Bildungs- und Teilhabeleistungen, die die Inanspruchnahme künftig noch mehr erleichtern sollen. So sind Hinweise und Vordrucke auch über die neue Internetseite www.hannover.de/but abrufbar. Außerdem reicht künftig grundsätzlich ein Vordruck für die Antragstellung auf Lernförderung. Dabei sind die Kriterien für alle Leistungsberechtigten in der Region gleich – unabhängig von Kommune und Rechtskreis. Neue einheitliche Regelungen für alle Lernförderanbieter, sowohl für gewerbliche Anbieter als auch für Privatpersonen, gewährleisten eine insgesamt einfachere Handhabung für alle Anbieter.
Ein neuer Flyer des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover informiert übersichtlich und kompakt über die Zuschüsse für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. "Uns war es wichtig, wirklich allen Leistungsberechtigen eine Informationsübersicht an die Hand geben zu können, aus der klar erkennbar ist, was die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind, wer Anspruch auf sie hat und wie sie abgerufen werden können", erklärt Florian Schmidt, Leiter des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover. Der Flyer, der auch die Leichte Sprache berücksichtigt, ist direkt beim Team unter der neuen Telefonnummer 0511/61626364 oder auf der Seite www.hannover.de/but abrufbar. Er liegt außerdem in den Rathäusern, den Jobcentern vor Ort, den Jugendhilfestationen und in vielen Schulsekretariaten aus.
Die Region Hannover ist zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden. Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können BuT-Leistungen erhalten, ohne eine der vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen. Hierfür kann ein Antrag auf ausschließlich BuT-Leistungen im Jobcenter gestellt werden.
- Pauschale für den Schulbedarf von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr für notwendige Unterrichtsmaterialien wie Taschenrechner oder Tuschkasten;
- Kostenübernahme (ohne Taschengeld) bei der Teilnahme an eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen;
- Kostenübernahme (ohne Taschengeld) bei der Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Schülerbeförderung oder Übernahme der Fahrtkosten bei einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern
- Kostenübernahme für von Lehrkräften empfohlenen Lernförderung oder Nachhilfestunden für Schülerinnen und Schüler;
- Übernahme der Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule – mit Eigenbeteiligung von einem Euro pro Kind und Tag;
- Erstattung von bis zu zehn Euro monatlich für kulturelle oder soziale Teilhabeleistungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Kurse wie Schwimmkurse oder Musikunterricht, oder für Freizeiten. Teilhabeleistungen können von der Geburt an bis zur Volljährigkeit gewährt werden.