Caren Marks: Kündigung von Verträgen ab sofort einfacher
"Verträge sind heutzutage einfach und schnell online gebucht, beim Abschluss reichen wenige Klicks aus, eine Unterschrift ist selten notwendig. Eine Vertragsbeendigung hingegen war durchaus mit hohem Aufwand verbunden und musste bisher meist in Schriftform, das heißt mit eigenhändiger Unterschrift, eingereicht werden", erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks. "Damit ist jetzt Schluss, Verbraucher können ihre Kündigung zukünftig in Textform, beispielsweise per Fax, E-Mail oder SMS versenden." Das erleichtert die Handhabung und passt das Kündigungsrecht an die vorherrschenden Online-Möglichkeiten der Vertragsschließung an. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vertragsinhaber und sein Kündigungswunsch deutlich erkennbar sind.
Die gesetzlichen Änderungen gelten für alle neuen Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden. Ausnahmen stellen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie des Mietvertrages dar. Hier sind die bisherigen gesetzlichen Vorschriften der Kündigung in Schriftform weiterhin gültig.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-kuendigen