Vogelgrippe: Ab sofort gelten Hygienevorschriften auch für kleinere Bestände
Bisher galten besondere Hygienevorschriften erst ab einer Bestandsgröße von mehr als 1.000 Stück Geflügel – ab sofort gelten sie für alle Geflügelhalterinnen und -halter, in der Region Hannover sind das rund 1.600. Folgende Hygiene- beziehungsweise Biosicherheitsmaßnahmen müssen mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden:
Zugänge zu den Geflügelstallungen oder anderen Standorten sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
- Fremde Personen dürfen Geflügelställe oder andere Standorte nur in betriebseigener Schutzkleidung einschließlich Schuhzeug oder Einwegkleidung betreten. Nach Verlassen des Stalles ist die Schutzkleidung abzulegen, sie bleibt im Bestand.
- Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren beziehungsweise bei Einwegschutzkleidung über den Restmüll zu entsorgen.
- Es muss eine einsatzbereite Möglichkeit zum Händewaschen und zur Desinfektion von Schuhen vorhanden sein. Die Schuhdesinfektion sollte am besten am Stallzugang eingerichtet werden.
Wenn in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste auftreten oder die Legeleistung erheblich sinkt, muss ein praktischer Tierarzt hinzugezogen werden. Als erhöhte Verluste gelten in Beständen bis zu 100 Tieren drei tote Tiere innerhalb von 24 Stunden, in Beständen mit mehr als 100 Tieren zwei Prozent Verluste innerhalb von 24 Stunden. In reinen Enten- und Gänsebeständen liegen erhöhte Verluste vor, wenn über mehr als vier Tage die Sterblichkeit der Tiere mehr als dreimal so hoch wie normalerweise ist. Der Tierarzt muss dann immer eine Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ausschließen.
Bei Fragen zur Vogelgrippe oder der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover, erreichbar unter der Rufnummer 0511/616-22 095, weiterhelfen. Dort sollten sich auch alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen melden, die unter Umständen noch nicht registriert sind.