Nach der Wahl ist vor der Wahl

Bereits jetzt beginnen bei der Stadt Burgwedel die Vorbereitungsarbeiten für die am 24. September 2017 stattfindende Wahl zum 19. Deutschen Bundestag. Damit kein Ungleichgewicht an der Anzahl von Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlbezirken besteht, sind in Großburgwedel einige Verschiebungen von Straßenzügen notwendig gewesen. Die genaue Anschrift des Wahllokals, in dem Sie persönlich wählen können, ist der Wahlbenachrichtigungskarte, die allen Wahlberechtigten bis zum 3. September 2017 übersandt wird, zu entnehmen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und die anschließende Ermittlung des Ergebnisses in den einzelnen Wahlbezirken, benötigt die Stadt Burgwedel etwa 250 interessierte, engagierte und zuverlässige BürgerInnen die bereit sind, aktiv in einem Wahlvorstand mitzuwirken. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Für WahlvorsteherInnen und die SchriftführerInnen sowie deren Stellvertretungen werden vor dem Wahltag noch Schulungen stattfinden.

Für Online-Bewerbungen wird auf der Internetseite der Stadt Burgwedel unter Stadt/Politik/Wahlen ein Modul "Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer" vorgehalten, das nur mit den persönlichen Daten ausgefüllt werden muss und dann elektronisch versandt wird. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Rückmeldung unter der Rufnummer 05139/8973-119 oder -113 möglich. Jede WahlhelferIn erhält rechtzeitig vor der jeweiligen Wahl schriftlich eine Berufung in den Wahlvorstand. Dort sind der Wahltag sowie das Wahllokal aufgeführt, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit durchgeführt werden soll.

Der Einsatz am Wahltag wird in eine Vormittag- und Nachmittagschicht eingeteilt. Zur Ergebnisfeststellung müssen jedoch alle WahlhelferInnen um 17:45 Uhr wieder im Wahllokal anwesend sein. Die Stadt Burgwedel zahlt für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld.

Wer sich am Wahltag nicht im Stadtgebiet aufhält, aber dennoch wählen möchte, hat ab spätestens dem 1. September 2017 im Rahmen der bekannten Sprechzeiten des Bürgerbüros die Möglichkeit, im Rathaus seine Stimmen durch Briefwahl abzugeben. In Ausnahmefällen werden die Unterlagen auch übersandt. Verlorengegangene Briefwahlunterlagen können jedoch nicht nochmals ausgestellt und übersandt werden.

Wer zum Wahltermin verreist sein sollte, kann rechtzeitig vor dem Versand der Wahlbenachrichtigungskarten auch formlos die Briefwahl beantragen. Wichtig ist, dass der Aufenthaltsort eindeutig genannt wird und der Antrag von allen Personen eigenhändig unterschrieben ist.