"1. Mai-Pins" gelten nicht als Fahrausweise
Dies bedeutet, dass die vom DGB ausgegebenen "1. Mai-Pins" für die Kundgebung am 1. Mai nicht mehr als Fahrausweis im GVH berechtigen. Im Gegensatz zur Mai-Kundgebung im vergangenen Jahr müssen für diese Fahrten nun separate Tickets erworben werden.
Fahrkarten gibt es in den Bussen beim Fahrpersonal, an den Automaten an den Stadtbahnstationen sowie den Bahnhöfen der S- und Regional-bahnen, im Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 sowie in den rund 200 Service- und Verkaufsstellen im gesamten GVH-Tarifgebiet. Fahrkarten für den GVH erhalten Besucher außerdem im Mobilitätsshop (einmalige Registrierung erforderlich) auf www.gvh.de sowie über die GVH App für iPhone und Android-Handys.
Eine Übersicht über die Service- und Verkaufsstellen in der Region ist im Internet auf www.gvh.de/tickets-cards/wo-gibt-es-tickets-cards abrufbar.