Caren Marks ruft zur Teilnahme an der Sozialwahl 2017 auf
Wahlberechtigt sind alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen sowie alle Rentenempfänger. Das Prinzip dabei lautet Selbstverwaltung: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. "Daher ist es wichtig, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen", betont Caren Marks. "Die Eigenständigkeit und Selbstverwaltung unserer Sozialversicherungen ist ein elementarer Bestandteil unseres Sozialsystems. Dank gilt den ehrenamtlichen Frauen und Männer, die sich in den Selbstverwaltungen für die Interessen der Beitragszahler und Rentner einsetzen."
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen, einen Wahlbogen von der Krankenkasse sowie einen von der Rentenversicherung, zwischen dem 25. April und dem 11. Mai. Die Teilnahmefrist endet am 31. Mai.
Mehr Infos auf: https://www.sozialwahl.de/