NABU: „Der Gewässerschutz darf nicht auf der Strecke bleiben“
Laut Gesetzentwurf soll es an allen Gewässern künftig einen Gewässerschutzstreifen in einer Breite von fünf Metern geben. Allerdings handelt es sich nach Beschluss des Kabinetts tatsächlich nur um einen ein Meter breiten Schutzstreifen, da Dünge- und Pestizidgaben nach Fachrecht geregelt sein sollen. Nach Fachrecht bedeutet, dass sowohl Dünge- als auch Pestizidgaben bis zu einem Meter möglich bleiben. Somit sind vier der angeblichen fünf Meter Schutzstreifen faktisch im Ermessen der Landwirte.
Fachlich notwendig wären nach Ansicht des NABU aber nicht nur ein fünf Meter breiter Schutzstreifen an Gewässern 3. Ordnung (kleinere Wasserläufe, Enwässerungsgräben), sondern auch zehn Meter breite Schutzstreifen an Gewässern 1. und 2. Ordnung (überörtliche Bedeutung wie beispielsweise Weser oder Aller).
Holger Buschmann, NABU Landesvorsitzender sagt dazu: "Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern eine Mogelpackung verkauft. An den Gewässern würde in Zukunft nur ein gerade mal ein Meter breiter Streifen tatsächlich geschützt sein. Unsere Bäche und Flüsse von ihrer hohen Belastung an Nährstoffen und Pestiziden zu befreien, wäre damit in weite Ferne gerückt. Wie bereits beim Moorschutz knickt die Landesregierung auch beim wichtigen Gewässerschutz vor der Landwirtschaftslobby ein."
Der NABU fordert stattdessen den Landtag – der noch abschließend beschließen muss – auf, nicht nur für einen tatsächlichen Schutz der fünf Meter Gewässerrandstreifen einzutreten, sondern diesen möglichst auszuweiten. Dies ist notwendig, um die Flüsse und Seen, aber auch das Grundwasser und die Trinkwasserreserven zu schützen.
Nach aktuellen Untersuchungen wurden in 20 Prozent der Messstellen und 40 Prozent der Wasserleiter zu viele Nährstoffe und Pestizide festgestellt. Niedersachsen wartet mit den schlechtesten Werten deutschlandweit auf. Besonders der Nordwesten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung ist betroffen.