Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.
Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de erhältlich.
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).