Caren Marks: "Verfassungsfeinden wird der Geldhahn zugedreht"
Zukünftig sollen Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen sein. Den Antrag auf Ausschluss können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht.
"Durch diese Änderungen kann die NPD ihre rassistische Hetze nicht länger mit Steuergeldern finanzieren. Wir stellen damit unter Beweis, dass unsere Demokratie wehrhaft und handlungsfähig gegenüber ihren Gegner bleibt. Das ist ein großer Erfolg für alle Demokraten", betont Caren Marks.
Die Grundgesetzänderung geht auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang dieses Jahres zurück. Darin hat das Gericht die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch gesetzt, jedoch die Möglichkeit für einen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung aufgezeigt.