BurgwedelRegion Hannover

Bedarf an Schulassistenzen stark zugenommen

Der Bedarf an Schulassistenzen für Kinder mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen: Seit der Einführung der inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2013/2014 hat sich die Anzahl der Bedarfe mehr als verdoppelt – waren es in der Region Hannover im Jahr 2012 noch 442 Förderschülerinnen und -schüler mit begleitender Schulassistenz stieg die Zahl in den vergangenen vier Jahren bereits auf 1.029 Schülerinnen und Schüler an. Gleichzeitig sind die Kosten für Schulassistenzen im diesem Zeitraum um nahezu das Vierfache gestiegen: Von etwa 8 Millionen Euro auf rund 28 Millionen Euro. Die Region Hannover ist zuständig für die Schulassistenzleistungen – als Jugendhilfeträgerin in 16 Kommunen, als Sozialhilfeträgerin in allen 21 Städten und Gemeinden der Region.

"Wir leisten hier im erheblichen Umfang Strukturförderung für das Land, das zwar die inklusive Beschulung in Niedersachsen eingeführt, aber nicht genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt hat", so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Insbesondere für Kinder mit einer geistigen oder seelischen Behinderung gelingt Schulbesuch meist nur mit zusätzlicher Unterstützung durch eine Schulassistenz."

Derzeit hat jedes siebte Schulkind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine begleitende Schulassistenz – überwiegend in Grundschulen. Aber auch an Förderschulen, wie zum Beispiel für geistige Entwicklung, liegt der Anteil Kinder und Jugendlicher mit Assistenz bei 13,5 Prozent. Parallel zu den steigenden Bedarfen führen längere Betreuungszeiten der Schulkinder in Ganztagsschulen zu höheren Ausgaben für Schulassistenzen. Auch die Zunahme an pädagogisch qualifizierten Schulassistentinnen und -assistenten  trägt zu dem enormen Kostenanstieg bei.

Vor zwei Jahren hat die Region Hannover das Projekt "Poolbildung von Schulassistenz" eingeführt, das Bedarfe und Ressourcen passgenau bündelt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer engeren Zusammenarbeit von Lehrkräften und Schulassistenzen und einer verlässlicheren Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Neu daran ist, dass die Schulassistenzen nicht mehr nur jeweils für ein, sondern für mehrere Kinder mit Behinderungen gleichermaßen zuständig sind und sich gegenseitig vertreten können. Außerdem sind sie stärker in die Schulabläufe integriert. "Das Poolmodell schafft die Rahmenbedingungen für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen alle Beteiligten – solange Schulen nicht von sich aus inklusiv ausgestattet sind", fasst Regionsrat Jordan zusammen.

Die bislang gemachten Erfahrungen zeigen, dass für einen gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schulkinder zusätzliches pädagogisch qualifiziertes Personal erforderlich ist, welches das Schulkollegium ergänzt und während des gesamten Schulalltages Lehrkräfte und Schulkinder unterstützt. Diese müssten unabhängig von einem aufwendigen Antragsverfahren für die Eltern zu einem festen Bestandteil der Schule werden. "Hier sehen wir das Land in der Pflicht."

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