Stadt weist auf Laubentfernung und Winterdienst in Burgwedel hin
Die weitverbreitete Praxis, das Laub als Haufen in der Gosse zu sammeln, ist hinderlich, da es hierdurch zu zeitlichen Verzögerungen bei der Straßenreinigung kommt. Einerseits steigt die aufzunehmende Menge Laub erheblich, anderseits führen Äste in diesen Haufen, die vom Fahrer nicht erkennbar sind, regelmäßig zu Verstopfungen der Kehrmaschine. Auch wird darauf hingewiesen, dass durch Laub verstopfte Gossen bei Starkregen Überschwemmungen in den Straßen bewirken können.
In Straßen, die nicht von der Kehrmaschine befahren werden, gilt die Reinigungspflicht auch für den Straßenbereich, bei EigentümerInnen auf beiden Seiten der Fahrbahn dann hälftig bis zur Straßenmitte.
Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung sind auch die Verpflichtungen zur Räumung von Schnee und Eis, sowie das Streuen der öffentlichen Geh-/Radwege vielfach auf die EigentümerInnen der angrenzenden Grundstücke übertragen. An Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr ist die Verkehrssicherheit der öffentlichen Gehwege durch Schneeräumung und Streuen herzustellen. Auch hier gilt die Regelung, dass nur in den Straßen, die Bestandteil des Straßenverzeichnisses II der Straßenreinigungssatzung sind, die Gossen und Abläufe nicht von den anliegenden EigentümerInnen von Schnee und Eis freizuhalten sind.
Nähere Informationen sind bei der Stadtverwaltung oder auf der Homepage www.burgwedel.de erhältlich.