Kinderschutz in der Region Hannover
"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingt nur, wenn alle die Augen offen halten und Verantwortung übernehmen. Wir erleben immer mehr, dass sich Menschen direkt an uns wenden, wenn sie sich Sorgen um das Wohl von Minderjährigen machen: Das ist eine große Hilfe für unsere Arbeit", so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Die Zahlen zeigen, dass wir immer mehr Minderjährige und ihre Familien erreichen. Auch die enge Zusammenarbeit mit den Partnern aus unterschiedlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zahlt sich aus."
So arbeitet etwa das Koordinierungszentrum Kinderschutz der Region Hannover in Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover seit 2008 beharrlich daran, die Vernetzung, Zusammenarbeit und Qualifizierung von Fachkräften zu verbessern. Ein wesentliches Ergebnis daraus sind wachsende und vor allem verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen beteiligten Partnern und der Jugendhilfe, die dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen und ihren Familien schnell und passgenau helfen zu können.
Seit 2015 besteht zudem die Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls in Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover: Hier können sich Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen telefonisch und unverbindlich beraten lassen, wenn sie zum Beispiel einen Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bei einem ihrer Schützlinge haben. Die Telefonberatung soll die Anrufenden darin bestärken, bei begründetem Verdacht dem/der betroffenen Minderjährigen gezielt zu helfen und die richtigen Schritte zu gehen. Anrufen können alle, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben: Wie etwa Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Tagespflegepersonen, Personal in Schulen, Psychologinnen und Psychologen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainerinnen und Fußballtrainer oder Ehrenamtliche in Vereinen. Rund 240 Personen unter anderem aus Schulen (51 Prozent), Medizin (10 Prozent) und Beratungsstellen (5 Prozent) nahmen 2016 diese Möglichkeit in Anspruch.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend gehen allen Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen nach. Die meisten Hinweise erhielt das Jugendamt im Jahr 2016 mit 41 Prozent von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region beziehungsweise von den Betroffenen selbst. Liegen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes sogenannte gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, kommt es zur Gefährdungseinschätzung. Dabei bewerten mehrere Fachkräfte die Lebenssituation und das Wohl des oder der Minderjährigen in Zusammenarbeit mit der Familie sowie dem Umfeld des Kindes oder Jugendlichen. 2016 wurden bei 715 Minderjährigen und deren Familien Gefährdungseinschätzungen vorgenommen und beurteilt: Bei rund 40 Prozent lag weder eine Kindeswohlgefährdung vor und noch war weitere Unterstützung nötig, bei rund 35 Prozent wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt, bei über 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen stellten die Fachkräfte eine Kindeswohlgefährdung fest.
Bei akuten Krisen und Notsituationen können Inobhutnahmen nötig werden – im Jahr 2016 war das bei 210 Kindern und Jugendlichen der Fall. In beinahe 90 Fällen lag der Grund der Inobhutnahmen in der Überforderung der Eltern/des Elternteils, in rund 30 Fällen führten massive Probleme der/des Minderjährigen in einer Pflegestelle oder in einem Heim zu der Maßnahme. Die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren und älter bilden insgesamt die Hauptgruppe der in Obhut genommenen Minderjährigen.
Alle Entwicklungen und Zahlen finden sich in den aktuellen Berichten "Kinderschutz im Fachbereich Jugend der Region Hannover", "Durchführung von Inobhutnahmen" und "Durchführung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung" – sie stehen im Internet unter www.region-hannover.de zum Download bereit.