SchöffInnen und JugendschöffInnen gesucht
Gesucht werden BewerberInnen, die in der Stadt Burgwedel wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und ReligionsdienerInnen sollen nicht zu SchöffInnen gewählt werden.
Überdies hinaus sollte ein/e JugendschöffIn Erfahrungen in der Jugenderziehung vorweisen können.
Bei Interesse, an der Übernahme eines der Ehrenämter und Erfüllung der genannten Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit, sich bis zum 15. Februar 2018 bei der Stadt Burgwedel zu bewerben.