Gesetzentwurf: Feuerwehrkräfte sollen bei Unfällen besser abgesichert werden
Weitere Änderungen: Einsatzleitungsbefugnisse des Landes bei außergewöhnlichen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen regeln klar, dass – wie im Ernstfall ohnehin schon regelmäßig praktiziert – im Brand- und Hilfeleistungseinsatz "Feuerwehr durch Feuerwehr" geführt wird. Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung und Entschädigungsansprüche sind künftig auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungskräfte des Landes anzuwenden.
Einsatzkräfte, die mit der Feuerwehr ihrer jeweiligen Gemeinde stark verbunden sind und für Einsätze ständig zur Verfügung stehen, aber nicht Einwohner dieser Gemeinde sind, können zukünftig weiterhin Mitglieder der Einsatzabteilung bleiben. Für eine Vollmitgliedschaft in einer Feuerwehr war bisher der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde zwingende Vorrausetzung. Vorgesehen ist auch, die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 auf 67 Jahre anzuheben. Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen an beispielweise Journalistinnen und Journalisten oder soziale Medien künftig als Ordnungswidrigkeit gelten.