aha versendet Gutscheine für 2019er Säcke im November
Im Oktober beliefert aha den Einzelhandel mit den neuen 2019er Säcken, so dass diese wieder in allen teilnehmenden Geschäften erhältlich sein werden. Ab Anfang November können aha-Kundinnen und -Kunden ihre Gutscheine dann im Einzelhandel gegen Säcke eintauschen. Auch auf den Deponien in Wunstorf, Burgdorf und Hannover sowie auf den neun Wertstoffhöfen im Umland sind die neuen Säcke dann erhältlich. Eine Übersicht aller Ausgabestellen gibt es im Internet unter www.aha-region.de.
Zur Schonung wertvoller Ressourcen und im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Abfallgebühren hat aha sich entschlossen, zukünftig ausschließlich 20 Liter Restabfallsäcke anzubieten. Durch den künftigen Einsatz von einer Sackgröße müssen weniger Säcke produziert und in den Geschäften vorgehalten werden. Dies vereinfacht das Verfahren und ist dadurch kostengünstiger. Die Mehrheit der Kundinnen und Kunden nutzt zudem bereits heute das Mindestabfallvolumen. Da eine Rolle mit 26 Säcken je 20 Liter Restabfallvolumen dem jährlichen Mindestbedarf einer Person entspricht und hierbei der Restabfallsack im gewohnten 14-täglichen Rhythmus abgeholt wird, handelt es sich um die optimale Sackgröße.
Die Säcke gelangen über ein breites Netz von 165 Ausgabestellen zuverlässig in die Haushalte. Im Jahr 2017 verwendeten die Kundinnen und Kunden von aha 6,56 Millionen Restabfallsäcke aus Plastik.
Die neuen Restabfallsäcke sind vom 2. Januar bis zum 31. Dezember 2019 gültig. Die Restabfallsäcke aus dem Jahr 2018 verlieren zum Jahresende 2018 ihre Gültigkeit. Der Grund: Analog zu den Kunden mit Restabfalltonnen, die ungenutztes Volumen nicht in das neue Jahr übertragen können, können auch Kunden mit Restabfallsäcken das Volumen von 2018 nicht im neuen Jahr nutzen.
Um zu gewährleisten, dass die im alten Jahr angefallenen Abfälle auch noch mit den 2018er Säcken entsorgt werden können, nimmt aha die Säcke aus dem Jahr 2018 noch bis zum ersten Abholtag in 2019 mit. aha bittet Kundinnen und Kunden darum, die ungültigen Säcke nach dem ersten Abholtag im neuen Jahr nicht mehr an der Straße bereitzustellen.