Fahrtkosten-Zuschuss für gehbehinderte Menschen
"Es geht darum, den betroffenen Menschen mehr Mobilität zu ermöglichen, um ihre Freizeit zu gestalten und so selbstverständlicher am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben", so Sylvia Thiel, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen. "Wichtig ist, sich rechtzeitig über seine Ansprüche beraten zu lassen und spätestens zum Jahresanfang die finanzielle Hilfe zu beantragen, damit die volle Auszahlung möglich ist!"
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Einkommensverhältnissen sowie nach den Auswirkungen der Mobilitätseinschränkung: Wer selbstständig Taxi fahren kann, erhält bis zu 450 Euro jährlich dazu. Für diejenigen, die ein Sonderfahrzeug oder einen speziellen Fahrdienst benötigen, weil sie sich nicht allein umsetzen können, beträgt der jährliche Zuschuss bis zu 1.500 Euro. Grundsätzlich gilt: Wenn der Betrag nicht ausreicht, ist es möglich, Mehrbedarf anzumelden. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen in der Region Hannover, die beispielsweise eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind.
Anträge für die Mobilitätshilfe sowie Beratungen gibt es bei den Sozialämtern der 21 regionsangehörigen Kommunen, Antragsformulare sind außerdem im Internet abrufbar unter www.hannover.de (Stichwortsuche: Mobilitätshilfe).
Die Mobilitätshilfe wird bereits seit 2005 gewährt. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII). Etwa 500 Menschen aus der Region Hannover haben im vergangenen Jahr die Mobilitätshilfe in Anspruch genommen. Rund 500.000 Euro gibt die Region jährlich für die Mobilitätshilfe aus.