Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist grundsätzlich verboten.
Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften (unter anderem Flüchtlingsunterkünfte), Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Es gilt die Grundregel: "Wer knallt, haftet für entstandene Schäden."
Zum Jahreswechsel 2018/2019 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember 2018 zulässig. Das Zünden ist gesetzlich ab 31. Dezember 00.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt.
Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer aufgedruckt haben (zum Beispiel "0589-F1-XXXX" oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen) und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen.
Folgende Tipps sollten beherzigt werden:
- Nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten
- Raketen mit dem Führungsstab zum Beispiel in Flaschen stellen und gegen Umfallen sichern
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen
- "Blindgänger" nicht erneut zünden
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen
- Rücksichtsvolle Abstände zu den örtlich besonderen Gebäuden einhalten
- Wer knallt, sollte die Reste seines abgebrannten Feuerwerks selbst ordentlich (im Restmüll) entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen