Die Region Hannover vor der Europawahl
Als wahlberechtigt gelten Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt für die deutschen Staatsangehörigen am Hauptwohnsitz in der Region Hannover dabei automatisch, Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats müssen die Eintragung für die Europawahl beantragen. Regionsweit besaßen am 31. März.2019 1.068.508 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der 28 EU-Staaten, die zur Europäischen Union (EU) gehören.
Bei den Europawahlen 2009 und 2014 konnten in der Region Hannover Einwohnerinnen und Einwohner aus allen damaligen 27 beziehungsweise 28 EU-Mitgliedsstaaten an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. In der Region Hannover lag 2009 die Wahlbeteiligung bei 43,2 Prozent und 363.614 Personen gaben ihre Stimme ab. Bei der Europawahl 2014 wählten 413.626 Personen und die Wahlbeteiligung in der Region Hannover betrug 48,7 Prozent.
Auch in 2019 sind in der Region Hannover Einwohnerinnen und Einwohner aus allen 28 Mitgliederstaaten der EU registriert. Lässt man Deutschland unberücksichtigt, bildet in der Region Hannover die Bevölkerung mit polnischer Staatsangehörigkeit mit 16.714 Personen die mit Abstand größte Gruppe mit einer EU-Staatsangehörigkeit. Es folgen zahlenmäßig die Griechinnen und Griechen (7.055), Rumäninnen und Rumänen mit 6.208 Personen sowie die Italienerinnen und Italiener (6.084).
Der vollständige Inhalt der "Statistischen Kurzinformationen 6/2019" zur Europawahl kann im Internet unter www.hannover.de eingesehen oder heruntergeladen werden.