Zukunft gestalten – mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder Mensch kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können.
Am Mittwoch, 4. März 2020, 18 Uhr, informiert die Betreuungsstelle der Region Hannover gemeinsam mit den Betreuungsvereinen in einem etwa einstündigen Vortrag im Regionshaus, Hildesheimer Straße 18, Raum N002, über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend können die Zuhörer Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung unter Telefon 0511/616-23540 oder per Mail an betreuungsstelle@region-hannover.de wird gebeten.