Caren Marks: Elterngeldreform unterstützt Familien in der Corona-Krise
Das Gesetz hat drei Regelungsbereiche: Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben und nach auch dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen. Wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant, entfällt der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, nicht. Einkommensersatzleistungen aufgrund der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld, reduzieren die Höhe des Elterngeldes nicht. Bei der Elterngeldberechnung werden diese Monate ausgenommen. Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 begrenzt. Verschobene Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.
"Mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz wollen wir die wirtschaftliche Stabilität unserer Familien in der Krise sichern", so Caren Marks.