Regions-FDP fordert Reduzierung der Restabfallgebühren für Gastronomie und Hotellerie

Rückwirkend zum 16. März 2020 sollen mit Beginn der Corona-bedingten Geschäftsbeschränkungen in der Gastronomie und Hotellerie bis zum 31. Dezember 2020 die Gebühren für die Restabfallbehälter vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) aufgrund der reduzierten Kapazitätsnutzungsmöglichkeiten auf die Hälfte der bisherigen Gebührenhöhe reduziert werden, fordert die FDP-Regionsfraktion in einem Antrag. Details zur technisch-organisatorischen Umsetzung der Gebührenreduzierung sollen von aha direkt mit den Inhaberinnen und Inhabern sowie den Vermieterinnen und Vermietern der entsprechenden Gastronomie- und Hotellerie-Liegenschaften vereinbart werden.

Hintergrund dieser Forderung der FDP-Fraktion Region Hannover ist, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Infektionsschutzes während der Corona-Pandemie Gastronomie-Betriebe vom 16. März und bis zum 10. Mai in Niedersachsen nur einen Außer-Haus-Verkauf durchführen durften. Zwar konnten diese seit dem 11. Mai unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen und Abstandsregelungen den regulären Betrieb wiederaufnehmen, es wurde jedoch zunächst lediglich eine Kapazitätsauslastung bis zu maximal 50 Prozent ermöglicht. "In der Folge fällt seitdem in aller Regel deutlich weniger Restabfall in Gastronomie-Betrieben an", so die Regions-FDP in einer Pressemitteilung.

Auch nach weiteren Lockerungen bei den Corona-Regelungen mit Wirkung zum 25. Mai mit der Möglichkeit für die Gastronomie, unter Beibehaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen je nach Möglichkeit auch mehr als 50 Prozent der Sitzplätze gleichzeitig zu belegen, sei derzeit in vielen Fällen noch eine deutliche Zurückhaltung der Menschen gegenüber dem Besuch gastronomischer Einrichtungen feststellbar. "Auch angesichts der derzeitigen Herausforderungen und Unsicherheiten im Arbeitsmarkt ist damit zu rechnen, dass es noch länger dauern könnte, bis sich die wirtschaftliche Auslastung gastronomischer Einrichtungen wieder auf gewohntem Niveau stabilisiert", so die FDP. Daher soll nach Auffassung der FDP-Regionsfraktion die Reduzierung der Restabfallgebühren um 50 Prozent für gastronomische Betriebe und Hotellerie über einen Zeitraum von Mitte März 2020 bis zum Ende des Jahres 2020 gelten. "Hiermit würden diese Branchen bei den Betriebskosten, die zu 100 Prozent weiterlaufen, obwohl die Branche allgemein mit deutlichen Einnahmeverlusten seit dem 16. März 2020 umgehen muss, deutlich entlastet. Die Branchen erhalten eine bessere Wirtschaftlichkeitsperspektive für ihre Betriebe und Unternehmen und für den Erhalt von Arbeitsplätzen", erklärt die Regions-FDP ihren Antrag.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) habe sich seit dem Zeitpunkt der Geschäftsbeschränkungen für gastronomische Betriebe ab dem 16. März bereits sehr kulant gegenüber anfragenden gastronomischen Betrieben gezeigt: Auf Nachfrage der FDP-Regionsfraktion habe die Region Hannover mitgeteilt, dass "in vielen Fällen nach vorheriger Einzelfall-Überprüfung eine Reduzierung der anfallenden Restabfallgebühren durch aha ermöglicht wurde".

Vielen Inhabern gastronomischer Einrichtungen beziehungsweise Vermieter entsprechender Liegenschaften sei diese Möglichkeit jedoch nicht bekannt, sodass die FDP-Regionsfraktion mit diesem Antrag einen Beitrag zur allgemeinen deutlichen Entlastung gastronomischer Betriebe und der Hotellerie-Branche bei den Betriebskosten während der Corona-Pandemie erreichen will.

Durch die Umsetzung des Antrags der FDP-Regionsfraktion und die Entlastung von Betrieben in Gastronomie und Hotellerie durch eine zeitweise Absenkung der Restabfallgebühren werde die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Angebotsvielfalt bleibt bestehen, so die Liberalen. "Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der bisherigen Standards der Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover und für unsere Gäste von außerhalb der Region Hannover", erklären sie.