Höhere Geldbußen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung
"Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an. Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält", so edie Niedersächsische Landesregierung. Nach wie vor bittet die Landesregierung alle Niedersächsinnen und Niedersachsen um Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln: "Nur so können eine Rücknahme von Lockerungen verhindert und die Ressourcen des Gesundheitssystems geschont werden."
"Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln, dafür herzlichen Dank", so das Land Niedersachsen. In den vergangenen Wochen haben Ordnungskräfte und Polizeibedienstete intensive Informations- und Aufklärungsarbeit geleitest. Es komme aber immer mal wieder zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen kann. Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gilt es zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig – hilfsweise die Polizei.
Der Bußgeldkatalog steht unter diesem Text zum Download bereit.
Beispiele auf Grundlage des neues Bußgeldkataloges
Verstoß | Bußgeld |
Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist | 100 bis 150 Euro pro Person |
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes | 100 bis 400 Euro pro Person |
Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich | 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person |
Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen | 300 bis 3.000 Euro für die Veranlasserin/ den Veranlasser |
Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen | 150 bis 400 Euro für jede Besucherin/ jeden Besucher |
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet | 500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person |
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise | 150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person |
Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020 |
150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person |
Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020 | 3.000 bis 20.000 Euro für die Veranstalterin/ den Veranstalter |
Die genaue Höhe des Bußgeldes liegt nach Angaben der Landesregierung im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.