Region Hannover gibt ergänzende Hinweise zur Makenpflicht in Einkaufszentren

Am heutigen Donnerstag teilt sie ergänzend mit: "Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt weiterhin in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden, etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen. Die Maskenpflicht dafür ergibt sich aus der geltenden Landesverordnung, § 3, Abs. (1). Dort heißt es ‚Jede Person hat ….in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.‘ Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, etwa wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können."