Vorsorge gegen Vogelgrippe: Region verordnet Stallpflicht für Risikogebiete
Vom Aufstallungsgebot berührt sind 39 Betriebe und Geflügelhaltungen in den ausgewiesenen Gebieten. In die Stallpflicht mit einbezogen wurden Gebiete, die von durchziehenden Vögeln bevorzugt als Rastplätze genutzt werden. Hintergrund ist ein bestätigter Fall der Vogelgrippe bei einer im Landkreis Nienburg tot aufgefundenen Wildgans. Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Sollte es die Seuchenlage erfordern, kann die Stallpflicht auch ausgedehnt werden.
"Die Gefahr, dass Wildvögel den H5-Erreger auch in die Region Hannover tragen können, nehmen wir ernst", sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. "Um im Krisenfall ohne Zeitverzug handeln zu können, müssen wir alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter kennen. Wer sich bislang noch nicht bei uns gemeldet hat, muss das jetzt dringend nachholen." Die Meldung kann unter Telefon: (0511) 616-22824 erfolgen.
Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt.
Die Allgemeinverfügung ist im Netz unter diesem Link abrufbar unter.