Förderung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur
Mit der Förderung soll der Aufbau von privaten Ladesäulen etwa auf Betriebshöfen kleinerer und mittlerer Unternehmen oder Handwerksbetrieben weiter ausgebaut werden. Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, auf diese Weise ihre Flottenfahrzeuge auf E-Mobilität umzustellen.
Gefördert werden Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Mögliche Förderungen beziehen sich unter anderem auf Planungs- und Beratungsleistungen, Installations- und Baumaßnahmen für Normal- und Schnellladepunkte (inklusive Wallboxen) oder Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen und betragen bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Nicht gefördert werden laufende Betriebsausgaben, Ausgaben für Grunderwerb oder Ausgaben im Zusammenhang mit Finanzierungen.
Weitere Informationen sowie einen Antragsvordruck gibt es auf der Homepage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Das ist wirklich ein sehr interessantes Programm