Anmeldung der Schulanfänger: Termine der Burgwedeler Grundschulen
Weiterhin können Kinder, die zum Schuljahr 2022/2023 eingeschult werden sollen, aber dann noch nicht das 6. Lebensjahr vollendet haben (Kann-Kinder), angemeldet werden.
"Alle Eltern erhalten spätestens bis zum 20. April 2021 einen Brief der zuständigen Schule mit allen wichtigen Informationen und Formularen", so die Burgwedeler Stadtverwaltung.
Die Kinder können an der für sie künftig zuständigen Burgwedeler Grundschule an folgenden Tagen im Sekretariat angemeldet werden:
Grundschule Kleinburgwedel
Grundschule Wettmar
Sonnenblumenschule Thönse
Maria-Sibylla-Merian Grundschule Fuhrberg
Da die Sprachstandsfeststellung im Kindergarten stattfindet, müssen die Kinder bei der Anmeldung nicht dabei sein. Eine Kopie der Abstammungsurkunde des Kindes ist mitzubringen. Weiterhin müssen die Erziehungsberechtigten – falls vorhanden – Gerichtsurteile oder -beschlüsse zum Sorgerecht sowie Erklärungen zur elterlichen Sorge vom Jugendamt mitbringen. Zusätzlich ist auf Grundlage des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes ein Nachweis über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorzulegen.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung bis zum 1. mai 2022 gegenüber der zuständigen Schule um ein Jahr hinausschieben. Alle betroffenen Familien erhalten im Januar 2022 ein entsprechendes Informationsschreiben der Stadt Burgwedel.
"Sollte sich an den Anmeldeterminen aufgrund des Corona-Virus etwas ändern, folgen weitere Informationen", teilt die Stadtverwaltung abschließend mit.