Geflügel-Pest in Niedersachsen – Vorsichtsmaßnahmen in der Region
Außerdem bittet die Veterinärbehörde alle Bürgerinnen und Bürger, tote Wildvogel-Funde – Enten, Gänse und Greifvögel – zu melden. "Wir sind hier auf Mithilfe angewiesen – wenn uns tote Wildvogel-Funde gemeldet werden, holen wir sie zur Untersuchung ab. Es besteht eine hohe Einschleppungsgefahr der Vogelgrippe, deswegen ist es wichtig, achtsam zu sein und die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen", sagt Dr. Michael Schimanski, Amtstierarzt und Leiter des Teams Veterinärwesen. Mit Hilfe der Wildvogeluntersuchungen soll ein besseres Bild darüber gewonnen werden, ob die Geflügelpest bei Wildvögeln schon in der Region Hannover angekommen ist.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0511/616-22095 an den Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region zu wenden, wenn sie tote Gänse, Enten oder Greifvögel finden.
Folgende Hygienemaßnahmen werden allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter empfohlen:
- Zugänge zu den Geflügelstallungen oder anderen Standorten sollten gegen unbefugten Zutritt gesichert werden.
- Die Ställe und anderen Standorte sollten von fremden Personen nur in Schutzkleidung (nicht in normaler Straßenkleidung) betreten werden.
- Außerhalb der Ställe oder der anderen Standorte sollte diese Schutzkleidung nicht getragen werden.
- Beim Betreten und Verlassen der Ställe sollte eine Schuhdesinfektion erfolgen.
In größeren Geflügelhaltungen (ab 1000 Tiere) sind diese und weitere Hygienemaßnahmen verpflichtend einzuhalten.
In allen Geflügelhaltungen (auch Hobby) sind folgende Hygienemaßnahmen verpflichtend zu beachten:
- Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.