Mit einer Petition fordern die Elternvertreter der Kita Immensen-Arpke 1+2 die Überarbeitung des "Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)", das den derzeitigen Personalmangel an Kindertagesstätten durch weiteren Personalbedarf droht zu verschärfen. Mit dem derzeitigen Personalmangel und den Auswirkungen des Gesetztes stehen die Lehrter Elternvertreter nicht alleine da. Aus andere Kommunen wird über die selben Probleme berichtet.
Die Elternvertreter weisen auf die Stellenausschreibungen der Stadt hin, um Personal für die Kita zu finden. Parallel wenden sie sich mit dieser Petition an den niedersächsischen Landtag, die Gesetz zu überarbeiten.
Die Forderungen der Elternvertreter veröffentlichen wir im Folgenden im Wortlaut:
"Die Folgen in den Kindertagesstätten in Niedersachsen, durch das am 01.08.2021 in Kraft getretene NKiTaG sind verheerend.
Das eigentliche Ziel: Verbesserung der Betreuungsqualität.
Die Realität: Fachkräftemangel, Ausbrennen der vorhandenen Betreuer/innen, fehlende Attraktivität des Berufs der sozialpädagogischen Assistenzkraft, Reduzierung von Betreuungszeiten und drohende Schließung von Kindergartengruppen mit dem Folgeproblem, dass selbst gesetzliche Betreuungsansprüche nicht erfüllt werden können.
Das Gesetz verlangt im Wesentlichen, dass Kindergartengruppen mindestens von einem/r Erzieher/in als Erstperson und möglichst Zweitperson, sowie sozialpädagogischen Assistenzkräften als weitere Drittkraft betreut werden. Diese Regelung schränkt die Möglichkeiten der Betreuungsgestaltung in der ohnehin bereits angespannten Personalsituation und der anstehenden Verrentungswelle der Fachkräfte der Kitas zusätzlich erheblich ein.
Notwendige Anpassungen im NKiTaG sind:
- Übergangsfristen von mindestens 3 Jahren für die Umsetzung der nun gesetzlich geregelten Gruppenbetreuung mit mindestens einem Erzieher. Den Kindertagesstätten und deren Trägern muss mit dieser Zeit die Möglichkeit gegeben werden, die sozialpädagogischen Assistenzkräfte zur Fachkraft fortzubilden und neue pädagogische Assistenzkräfte durch deren Ausbildung nachrücken zu lassen.
In dieser Übergangszeit muss es möglich sein, Randbetreuungszeiten wieder durch zwei Assistenzkräfte abdecken zu können.
- Die Voraussetzung der Erstbetreuung, sowie möglichst auch Zweitbesetzung durch Erzieher sorgt zudem für eine deutlich gesteigerte Unattraktivitat und Degradierung der zweijährig ausgebildeten sozialpädagogischen Assistenzkräfte. Langfristig wird dadurch auch auf dieser Ebene ein Fachkräftemangel herbeigeführt.
Wir fordern daher, dass die als Zweitkraft eingesetzten Assistenzkräfte eine vom Land finanzierte Förderung erhalten, welche unter Entlohnung und oder Entlastung vom Schulgeld die Weiterbildung zur Fachkraft erhalten. Zusätzlich wichtig sind Gelder für Fahrt- & Wegekosten sowie Lehrmaterialien, wie Bücher.
Bitte unterstützt diese Petition, um unsere Kinder vor sozial erheblichen Einschnitten (Verlust von Freunden, Nichterlangung von sozialen Kompetenzen…) zu schützen. In unserer Kindertagesstätte wurde bereits die Schließung einer Gruppe mit 25 Kindern angedroht.
Wenn das Gesetz so bleibt, wird die Schließung von Kindergartengruppen kein Einzelfall sein!
Bitte helft den Kindertagesstätten und Trägern, den Fachkräften aber vor allem den betroffenen Kindergartenkindern mit eurer Unterschrift."