Ab Donnerstag: Aufstallungspflicht in Uetze und Eltze
Nach der Verfügung der Region dürfen die Geflügelhalterinnen und -halter in diesen Bereichen ihre Tiere ab dem morgigen Donnerstag, 27. Januar 2022, nicht mehr im Freien, sondern nur noch im Stall oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung halten. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.
In der festgelegten Überwachungszone dürfen darüber hinaus bestimmte Tiere und Erzeugnisse weder in noch aus einem vogelhaltenden Bestand gebracht werden. Dazu gehören unter anderem Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, Gülle und Mist sowie Futtermittel, die aus einem vogelhaltenden Betrieb stammen. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die mit bestimmten Wärmeverfahren behandelt worden und somit als sichere Waren gelten. Ausnahmegenehmigung für Einzelfälle können bei der Region Hannover beantragt werden. Weitere Informationen gibt die Region per Telefon 0511/616-22095 oder per Mail an fdvv@region-hannover.de.
Neben der Stallpflicht und Verbringungsbeschränkungen gelten in der Überwachungszone bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen. Danach müssen Geflügelställe gegen unbefugten Zutritt gesichert werden und dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Hände und Schuhzeug müssen vor dem Betreten und nach dem Verlassen eines Geflügelstalls zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem müssen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihren Bestand täglich selbst überprüfen und Auffälligkeiten wie zum Beispiel erhöhte Verlustrate, reduzierte Legetätigkeit der Region Hannover mitteilen.
Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Die Allgemeinverfügung ist im Netz abrufbar unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de.
Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt. In ihrem Zuständigkeitsgebiet hat die Region 2.400 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 497.000 Tieren (Hühner, Puten, Enten und Gänse) registriert.