Der 15. Mai 2022 ist der Stichtag des Zensus 2022. Nach pandemiebedingter einjähriger Verschiebung starten dann in ganz Deutschland die Befragungen des Großprojekts der amtlichen Statistik. Der Zensus 2022 findet als registergestützte und stichprobenbasierte Volkszählung, einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sowie einer Vollerhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, statt. Dafür werden im Rahmen der Haushaltebefragung rund 800.000 und im Rahmen der GWZ rund 2,5 Millionen Bürger in Niedersachsen befragt.
Die Ergebnisse des Zensus liefern aktuelle Einwohnerzahlen sowie kleinräumige Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen viele politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen. Beispielsweise liefern die Ergebnisse des Zensus die Grundlage für die Einteilung von Wahl- und Stimmkreisen, die Stimmverteilung im Bundesrat sowie für den bundesstaatlichen und kommunalen Finanzausgleich.
Für die Erhebungen des Zensus besteht eine Auskunftspflicht, damit die erforderliche hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Alle Bürgerinnen und Bürger leisten mit ihren vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Daten des Zensus als Basis für gerechte und faire Verteilungsentscheidungen sowie für gute Planungen auf allen Ebenen genutzt werden können.
Start der Personenbefragungen ab dem 16. Mai
In Niedersachsen wurden 52 kommunale Erhebungsstellen eingerichtet. Diese sind für die Befragung in den ausgewählten Haushalten sowie an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig. Seit Anfang Mai 2022 finden an den in der Stichprobe ausgewählten Anschriften bereits sogenannte Begehungen statt. Das bedeutet, die ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten, also die Interviewerinnen und Interviewer, sichten vor Ort die ausgewählten Anschriften und lassen den dort wohnhaften Haushalten Terminankündigungsschreiben für die persönlichen Interviews zukommen. Im Rahmen der Begehungen findet kein persönlicher Kontakt zwischen Erhebungsbeauftragten und den Haushalten vor Ort statt.
Ab dem 16. Mai 2022 starten dann die persönlichen Interviews. Die sorgfältig ausgewählten und speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewer klingeln zum angegebenen Termin an der Haustür und weisen sich zu Beginn des Gesprächs unaufgefordert mit ihrem Erhebungsbeauftragtenausweis verbunden mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Das kurze Interview dauert nur wenige Minuten und kann kontaktarm an bzw. vor der Tür geführt werden. Es besteht kein Anspruch der Erhebungsbeauftragten auf Zutritt in die Wohnung.
Ein Teil der Haushalte wurde ausgewählt, einen erweiterten Fragebogen auszufüllen. Wie dieser Fragebogen ausgefüllt wird, kann vor Ort mit der Interviewerin bzw. dem Interviewer abgestimmt werden. Vorrangig erhalten die Auskunftspflichtigen Zugangsdaten für den Online-Fragebogen und können diesen dann selbstständig mit Smartphone, Tablet oder Computer ausfüllen. Wer das nicht möchte oder nicht kann, bekommt alternativ einen Papierfragebogen übergeben.
Versand der Anschreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung ab dem 12. Mai
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), der zweiten Erhebung im Rahmen des Zensus, beginnt ab dem 12. Mai 2022 der Versand der Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Wohnraum in Niedersachsen. Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews vor Ort statt.
Durch die GWZ lässt sich der Bestand an Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum – auch kleinräumig – erfassen. Etwa 2,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen werden hierfür befragt. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Wer nicht online melden möchte oder kann, erhält wenige Wochen später automatisch mit dem Erinnerungsschreiben einen Papierfragebogen.
Was ist neu beim Zensus 2022?
Während im Zensus 2011 die Beantwortung der Fragen überwiegend auf Papier-Fragebogen erfolgte, werden beim Zensus 2022 verstärkt Online-Fragebogen eingesetzt. Dies spart nicht nur Ressourcen und schont so die Umwelt, sondern ist nutzerfreundlich und weniger fehleranfällig. Dies trägt dazu bei, dass die Ergebnisse des Zensus 2022 vergleichsweise früher, nämlich schon im November 2023, vorliegen werden. Die Personenbefragungen auf Stichprobenbasis werden im Gegensatz zu 2011 auch in kleineren Gemeinden unter 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt. Außerdem werden im Rahmen der GWZ erstmals die Merkmale Nettokaltmiete, Energieträger der Heizung sowie Dauer und Gründe eines bestehenden Leerstands erfragt – damit wird einem wichtigen aktuellen Datenbedarf der Wohnungspolitik Rechnung getragen.
Ein Wort zum Datenschutz
Die Sicherheit der Daten von Auskunftspflichtigen hat für die amtliche Statistik höchste Priorität. Alle Zensus-Mitarbeitenden und alle Interviewerinnen und Interviewer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die erhobenen Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Persönliche Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, so dass keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben.