Patente – wie Unternehmen ihre Erfindungen schützen können
In Burgwedel und Umgebung gibt es einige Unternehmen, die sich nicht nur durch ihre lange Tradition, sondern auch durch ihren Erfindergeist auszeichnen. So manches Startup wählt die Region Hannover als Ausgangspunkt für die Umsetzung von kreativen Geschäftsideen. Wer sein innovatives Produkt oder seinen speziellen Herstellungsprozess vor Dritten schützen möchte, sollte über eine Patentierung nachdenken.
Das verbirgt sich hinter einem Patent
Bei einem Patent handelt es sich um eine Reihe von Exklusivrechten, die einem Erfinder einer neuen Technologie oder eines neuen Produkts von einem Staat gewährt werden. Ausschließlich der Patentinhaber darf die mit dem Patent beanspruchte Technologie nutzen oder einen Dritten zu einer Nutzung berechtigen. Prinzipiell sind Gegenstände und Verfahren aus sämtlichen Gebieten der Technik patentierbar.
Es kann zwischen zwei Patentarten differenziert werden. Während das Erzeugnispatent für Gegenstände unter anderem bei elektronischen Schaltungen, Maschinen, speziellen Einzelteilen und Arzneimitteln in Betracht kommt, stellt das Verfahrenspatent für Herstellungen insbesondere bei Produktions- sowie Messverfahren die zutreffende Patentart dar.
Die Schutzdauer eines Patents beträgt höchstens 20 Jahre und beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Sowohl beim deutschen als auch beim europäischen Patent sind Jahresgebühren zu entrichten.
Unternehmen und Startups, die ihre Entwicklungen vor einer unberechtigten Verwendung schützen möchten, sollten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Hand nehmen, um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.
Diese Kriterien müssen erfüllt werden
Als Rechtsquellen des Patentrechts sind das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz und das Halbleiterschutzgesetz zu nennen. Hinzu kommen verschiedene Verordnungen, die unter anderem das Verfahren zur Anmeldung eines Patentes näher regeln.
Das Patentgesetz gibt drei Kriterien für die Patentfähigkeit von Erfindungen vor. Es muss sich um eine Neuheit handeln, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden kann.
Von einer neuen Erfindung wird dann gesprochen, wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht zum aktuellen Stand der Technik gehört. Dies bedeutet, dass die Erfindung bislang nicht irgendwo auf der Welt der Öffentlichkeit zugänglich gewesen sein darf. Weder in Büchern, Zeitschriften oder anderen Publikationen noch bei mündlichen Vorstellungen oder Präsentationen darf der Patentgegenstand eine Rolle gespielt haben. Aus diesem Grunde sollten Unternehmen und Startups stets darauf achten, die Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.
Das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit beschreibt, dass es sich um mehr als eine sehr nahe liegende und kleine Neuerung handeln muss. Die Neuerung muss sich in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben. Demnach reicht es nicht aus, bei einer bewährten Technik einzelne Komponenten auszutauschen, um ein neues Patent zu erlangen.
Nach den Bestimmungen des Patentgesetzes ist eine Erfindung dann gewerblich anwendbar, wenn der Patentgegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Diese Regelung stellt sicher, dass keine abstrakten Überlegungen patentiert werden, die in der Praxis nicht umgesetzt werden können oder keinen Nutzen bringen.
Folgen eines Patentverstoßes
Wer ein geschütztes Erzeugnis herstellt, anbietet oder in den Verkehr bringt, begeht eine Patentverletzung. Auch die Anwendung eines geschützten Verfahrens ist als Patentverletzung anzusehen.
Für den Geschädigten kommen gleich mehrere Maßnahmen in Betracht. Der Patentinhaber kann einen Schadensersatz fordern, die Erstattung der Gewinnsumme verlangen, einen Unterlassungsanspruch geltend machen und noch andere zivilrechtliche Sanktionen durchsetzen.
Zusätzlich können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Neben einer Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren die Folge einer Patentverletzung sein.