Grundsteuerreform: Fragen an das Finanzamt richten
Seit einigen Wochen versendet das Finanzamt Burgdorf ausführliche Informationsschreiben zur Grundsteuerreform in Niedersachsen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass immer noch Fragen zur Reform offen sind. "Leider kann die Gemeinde Wedemark diese Fragen nicht beantworten", teilt die Gemeindeverwaltung mit.
Die Gemeinde wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 vom Finanzamt die für die Grundsteuerveranlagung notwendigen Daten erhalten. Bis dahin können Fragen zu einzelnen Grundstücken und Vorgängen nur von den Finanzämtern selbst beantwortet werden. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer finden wichtige Informationen zum Verfahren auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen über diesen Link lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.
Dort sind auch Berechnungsbeispiele und Antworten auf viele Fragen bereitgestellt. Das Landesamt informiert dort aktuell über die Fortschritte des Verfahrens. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind eingestellt, ein virtueller Assistent hilft Anrufenden rund um die Uhr und die Erreichbarkeiten der Hotlines sind aufgeführt. Die Hotline des Finanzamtes in Burgdorf lautet 05136/806-640