Pflicht zum Tragen von OP-Masken im GVH
Zuvor war das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr obligatorisch. Fahrgästen wird jedoch empfohlen, auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. ÜSTRA und regiobus werden die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihr Prüfpersonal kontrollieren. Im Fernverkehr bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (KN95/N95) weiterhin bestehen.
Über Ansagen und Infodisplays in Stationen, an Haltestellen und in Fahrzeugen wird über die neue Vorgabe informiert. Ausgenommen von der niedersächsischen Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Auch im GVH Kundenzentrum ist nun das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Alle wichtigen Informationen sind unter www.gvh.de zu finden.