Zusätzliche Kinderkrankentage bis 2023
Eingeschränkte Öffnungszeiten von Kitas und Schulen oder Distanzlernen von zu Hause – nach wie vor kann die Coronapandemie viele berufstätige Eltern vor Herausforderungen stellen. Seit 2021 können gesetzlich krankenversicherte Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, darum zusätzliche Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Diese Sonderregelung wurde nun bis 2023 verlängert, wie das Bundesfamilienministerium mitteilt.
Im Jahr 2022 und 2023 stehen jedem Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, Alleinerziehende auf maximal 130 Arbeitstage. Diese Regelung gilt für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.