Zusätzliche Kinderkrankentage bis 2023

Wer pandemiebedingt seine Kinder zu Hause betreut, kann weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage in Anspruch nehmen: Der Bund verlängerte die Sonderregelung bis einschließlich 7. April 2023.

Eingeschränkte Öffnungszeiten von Kitas und Schulen oder Distanzlernen von zu Hause – nach wie vor kann die Coronapandemie viele berufstätige Eltern vor Herausforderungen stellen. Seit 2021 können gesetzlich krankenversicherte Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, darum zusätzliche Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Diese Sonderregelung wurde nun bis 2023 verlängert, wie das Bundesfamilienministerium mitteilt.

Bis einschließlich 7. April 2023 können Eltern Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Eltern die Kinderkrankentage nutzen. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Im Jahr 2022 und 2023 stehen jedem Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, Alleinerziehende auf maximal 130 Arbeitstage. Diese Regelung gilt für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de – Suchbegriff: "Kinderkrankentag"