Land fördert Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben mit 4 Millionen Euro

Das Land Niedersachsen fördert Unternehmen und Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen mit rund 4 Millionen. Die Richtlinien hierfür sind am 24. November 2022 in Kraft getreten. Die Fördergelder werden ab sofort durch die NBank aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds+ vergeben.

Gerade in Folge der aktuellen Krisensituation können Ausbildungsbetriebe in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Auszubildende sind gezwungen unverschuldet die Ausbildung abzubrechen. Dem will das Land entgegenwirken, indem es Übernahmebetriebe finanziell unterstützt. Gegenstand der Förderung ist die Fortführung einer begonnenen Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArbG) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG).

Tim Wook, Landtagsabgeordneter für Langenhagen, Isernhagen und Burgwedel, dazu: "Wir stellen damit nicht nur sicher, dass die begonnene Ausbildung von den Jugendlichen erfolgreich abgeschlossen werden kann, sondern leisten auch einen Beitrag dazu, den künftige Fachkräftenachwuchs im Land zu gewährleisten."

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Übernahmebetriebe in Niedersachsen angesiedelt sein und eine Ausbildungsberechtigung sowie -eignung nachweisen. Förderungswürdig sind sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten. "Dann gibt es von der NBank einen nicht rückzahlbaren Zuschuss der förderungsfähigen Ausgaben von bis zu 40 Prozent im Gebiet stärker entwickelter Regionen und bis zu 60 Prozent im Gebiet der Übergangsregion", so Wook.