Falsche Freunde im Internet: Polizei warnt vor Betrugsmasche bei Online-Käufen
Richtig genutzt schont die "Paypal-Freunde"-Funktion den Geldbeutel der Einkäufer: Wer nach Käufen die fälligen Beträge mit dieser Option überweist, der spart sich die Kosten für die Zahlungsversicherung. Die Funktion ist praktisch, wenn das Geld an echte Freunde geht, also Personen, die bekannt sind. Bei Käufen in Kleinanzeigenportalen ist dies in der Regel jedoch nicht der Fall. Wiederholt haben Betrüger die Funktion beworben und Geld erhalten – jedoch die Waren nicht versandt. Die Käufer blieben dann auf den Schäden sitzen.
So etwa eine 39-jähriger Hannoveranerin, die im vergangenen Jahr in einem Online-Portal einen Haarstyler kaufte und mit der besagten Funktion bei "Paypal" mehrere Hundert Euro an den Verkäufer überwies. Dieser versandte daraufhin jedoch weder die Ware noch reagierte er auf Nachrichten der Frau, woraufhin diese Anzeige bei der Polizei erstattete.
Die Polizei rät Online-Käufern:
- Lesen Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei PayPal durch und informieren Sie sich wie Sie also Käufer oder Verkäufer bei Unstimmigkeiten geschützt sind
- Nutzen Sie die "PayPal Freunde" Funktion nur für echte Freunde und Ihnen bekannte Personen. Betrüger versuchen oft zu überzeugen, dass diese Funktion genutzt wird, da keine Gebühren anfallen. Hat man diese Option gewählt, wird der Empfänger als Freund eingestuft und Sie haben keinen Käuferschutz durch PayPal.
- Versenden Sie als Verkäufer Ihre Ware nachvollziehbar, so können Sie im Zweifelsfall bei PayPal den Versand nachweisen
Weitere Informationen und Tipps zum Thema Betrug beim Online-Shoppen sind unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ zu finden.