Strukturierte Entwicklung der KRH Medizinstrategie 2030
Nach einer Erstbefassung mit der groben Zielstruktur der Medizinstrategie im Dezember 22, einer zweiten Sitzung mit dem Schwerpunkt der Einordnung und Beurteilung durch regionale Partner und Experten aus dem niedersächsischen Sozialministerium, der Notfallversorgung und aus der Gesundheitswirtschaft, wurde nun die komplette Medizinstrategie, ihre Herleitung und Einordnung ausgiebig dargestellt und beraten. Weitere Bewertungen der Strategie und Einordnungen lieferten unter anderem die beiden Mitglieder der Reformkommission der Bundesregierung Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI- Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Zudem standen mehrere Fachexperten aus der klinischen Versorgung des KRH für die Erläuterungen zur Verfügung.
- 1. Betriebsbedingte Kündigungen der KRH GmbH sowie der Tochtergesellschaften sind aufgrund des Prozesses selbstverständlich ausgeschlossen. Outsourcings an Dritte sind ebenfalls ausgeschlossen
- Zur Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze werden im Rahmen der Versorgungsstrategie Maßnahmen zur Entlastung sowie leistungs- und verantwortungsgerechten Personalausstattung nach anerkannten Verfahren ergriffen. Hierzu zählt die frühestmögliche Einführung der PPR 2.0.
- Die Geschäftsführung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung eine Kostenrechnung für eine mögliche Einführung des TvöD in der KRH ambulant & Servicegesellschaft GmBH vorzulegen.
- Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Kapazitäten in den Notfallzentren für alle Standorte detailliert aufzulisten – sowohl bezogen auf die IST-Situation als auch für die Zielstruktur.
- Die Standorte Hannover-Mitte, Gehrden, Neustadt am Rübenberge und Großburgwedel werden wie im Entwurf der Versorgungsstrategie 2030 in eine Beschlussvorlage aufgenommen. Einen detaillierten Zeitplan zur Umsetzung soll die Geschäftsführung dafür bis zur Beschlussfassung vorlegen.
- Die Geschäftsführung wird beauftragt, dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung eine mittelfristige Finanzplanung zu den Auswirkungen der Versorgungsstrategie 2030 vorzulegen.
- Die Geschäftsführung konkretisiert die Pläne für die Standorte in Laatzen und in der Nordstadt (inklusive Umgang mit NKN 2a) bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrates. Für den Standort in Langenhagen wird ein Zeitplan zur Nachnutzung vorgelegt.
- Der Aufsichtsrat bittet die Geschäftsführung und die Regionsverwaltung, ein medizinisches Nutzungskonzept in öffentlicher Trägerschaft für den Standort Lehrte zu erarbeiten. Für den Standort in Neustadt soll zeitnah eine detailliertere Investitionsplanung vorgelegt werden.
- Der Aufsichtsrat schlägt der Regionsversammlung vor, dass die von der Region Hannover schon jetzt bereitgestellten Finanzmittel für die Standorte Lehrte und Laatzen erhalten bleiben.
- Die Geschäftsführung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Sitzung am 08.03. vorzubereiten inklusive eines maximal 40-seitigen Konzeptes "Versorgungsstrategie 2030".
- Die Geschäftsführung wird beauftragt ein Kommunikationskonzept mit externer Expertise zu erarbeiten sowie einen Vorschlag zur Kommunikation mit und in alle 10 Standorte vorzulegen.
- Die Geschäftsführung und der Aufsichtsratsvorsitzende werden beauftragt, Gespräche mit dem Land bezüglich der Struktur der Standorte, mögliche Kooperationen und der Finanzierung der Umsetzung der KRH Versorgungsstrategie 2030 zu intensivieren.