BurgwedelRegion Hannover

Polizei erinnert an neue Haftpflichtversicherung für E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge

Eine unliebsame Überraschung erwartet alle Nutzer von Elektro-Rollern (E-Scooter), (Leicht-)Mofas, Kleinkrafträdern sowie bestimmten Krankenfahrstühlen und anderen Fahrzeugen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die es versäumt haben, den Versicherungsschutz zum 1. März 2023 zu erneuern.

Jedes Jahr mit Ablauf des Monats Februar muss die notwendige Haftpflichtversicherung für diese Kraftfahrzeuge erneuert werden. Dazu erhält jedes Fahrzeug ein neues Versicherungskennzeichen oder eine neue Plakette (E-Scooter). Vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 sind die Kennzeichen wieder mit schwarzem Schriftzug versehen.

Fährt man ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr, muss mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer Geldbuße gerechnet werden.

Besteht bereits der Versicherungsschutz, die gültigen Kennzeichen sind jedoch noch nicht am Fahrzeug befestigt, ist ein Bußgeld von 40 Euro fällig.

Antworten rund um die Nutzung von E-Scootern sind für Interessierte auch von der Verkehrssicherheitsberaterin Stefanie Eckler per Mail an praevention@pi-burgdorf.polizei.niedersachsen.de und unter der Rufnummer 05136/8861-4109 erhältlich.

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