Region Hannover erteilt Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme

Die Region Hannover erteilt als zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes. In engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Rissereignissen ist zudem die Entnahme anderer Individuen des betroffenen Rudels zulässig. Die Ausnahmegenehmigung wird bis Ende Februar 2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis ist von der Region Hannover definiert.

Seit dem Frühjahr 2022 häufen sich die Rissereignisse im Revier des betroffenen Rudels. Unbestätigten Informationen zufolge scheint es sich um ein Tier aus dem Burgdorfer Rudel zu handeln, das jüngst vier Schafe in der Nähe von Heeßel gerissen hatte (wir berichteten). Die Region Hannover hat auf ihrer Webseite zwar die Ausnahmegenehmigung online gestellt, nicht aber im welches Tier es sich handelt.

Es ist nach Angaben der Region Hannover "nachgewiesen, dass das Tier, auf das sich die Ausnahmegenehmigung bezieht, mehrfach erfolgreich zum Selbstschutz befähigte Tierherden angegriffen hat". Das wiederkehrende, erlernte Rissverhalten lasse nach Angaben der Region weitere ernste Schäden erwarten. Die untere Naturschutzbehörde habe sich deshalb nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Tierhalter für das Erteilen einer Ausnahmegenehmigung entschieden. "Die Entscheidung ist eng mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt worden", erklärt die Region Hannover.

Die Ausnahmegenehmigung mit einer ausführlichen Begründung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de abrufbar. In der kommenden Woche wird die Genehmigung offiziell wirksam, dann steht der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Region Hannover offen. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung wird angeordnet, sodass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.