Leinenzwang während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Die Stadt Lehrte weist rechtzeitig vor Beginn der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit darauf hin, dass im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Einige Haarwildarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie zum Beispiel Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.

Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Hier droht ein Bußgeld in einer Höhe bis zu 5.000 Euro.

Um den Lehrter Hundehaltern auch in dieser Zeit eine freie Auslaufmöglichkeit für deren Vierbeiner außerhalb der „normalen“ Grünanlagen anzubieten, steht im Hohnhorst-Park in der Nähe der Streuobstwiese die zirka 8.000 Quadratmeter große Hundewiese zur Verfügung, auf der die Hunde ohne Leine toben können. In diesem Parkteil wurde auch eine Hundetoilette aufgestellt.

Weitere Informationen für Hundehalterin können auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingesehen werden.