Schamber: Mit dem Wachstumschancengesetz stärken wir unsere Wirtschaft
Die Entlastungen für die Wirtschaft fallen mit 3,2 Milliarden Euro zwar geringer aus als von der Bundesregierung ursprünglich geplant, doch enthält das Gesetz verschiedene steuerliche Investitionsanreize. Es bestehen zum Beispiel degressive Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 20 Prozent, wenn sie nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 durchgeführt werden. Zudem gibt es verbesserte Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau. Die Abschreibungsdauer wird von 4 auf 6 Jahre verlängert.
Auch wird die Forschungszulage für Unternehmen erheblich ausgeweitet. So werden die förderfähigen Aufwendungen von 4 Millionen auf 10 Millionen Euro erhöht.
Das Wachstumschancengesetz ist auch eine gute Nachricht für alle kleinen und mittelständischen Betriebe. In Zukunft können 40 Prozent der Investitionskosten beschleunigt abgeschrieben werden, was Refinanzierung erleichtert und Investitionsspielräume schafft.
"Besonders betonen möchte ich, dass wir eine zu hohe Belastung der Kommunen vermeiden, da der Großteil der geringeren Steuereinnahmen auf Bund und Länder entfällt. Damit sorgen wir dafür, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt", so Schamber.
Hervorzuheben ist daneben, dass sich mit dem Gesetz der Besteuerungsanteil von Renten ab dem Rentnerjahrgang 2023 nicht mehr um einen Prozentpunkt, sondern nur noch um einen halben Prozentpunkt erhöht. "Damit vermeiden wir endlich bei den meisten Rentnerinnen und Rentnern eine Doppelbesteuerung. Wir als SPD-Bundestagsfraktion arbeiten weiterhin daran, sie auch in Einzelfällen auszuschließen", betont die Bundestagsabgeordnete.