Zulassung von ausländischen Fahrzeugen – das ist zu beachten
Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass Autokäufer bei der Suche nach einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug auch im benachbarten Ausland fündig werden. Soll ein solches EU-Fahrzeug dann in Deutschland zugelassen werden, gewinnen die sogenannten COC-Papiere an Bedeutung. Allerdings sind noch weitere Aspekte zu beachten, die aber keine unüberwindbare Hürde darstellen.
Die Voraussetzungen und was kostentechnisch zu erwarten ist
Bei der Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs müssen keine deutschen Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, es genügt die Vorlage der ausländischen Papiere. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass der Fahrzeughalter in Deutschland gemeldet ist und einen legalen Aufenthaltsstatus hat. Zuständig ist die örtliche Zulassungsstelle, die den meisten als Straßenverkehrsamt bekannt ist. Bei vielen Ämtern ist es inzwischen üblich, vorab einen Termin zu vereinbaren, in der Regel über das Online-Angebot der Behörde. Häufig hat man die Wahl zwischen einer normalen Zulassung oder der Ummeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland nach Deutschland.
Die Zulassung eines Fahrzeugs aus der EU in Deutschland ist mit ähnlichen Kosten verbunden wie eine normale Zulassung. Diese Kosten umfassen nicht nur die Gebühren für die Zulassung selbst, sondern auch die Kosten für Kennzeichen, Umweltplaketten und gegebenenfalls erforderliche technische Untersuchungen.
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen
Um ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland anzumelden und Verzögerungen sowie Probleme zu vermeiden, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Dazu gehört die Bereitstellung einer Reihe spezifischer Dokumente und Unterlagen. Zunächst werden gültige Ausweisdokumente wie der Personalausweis benötigt, um die Identität des Antragstellers zu bestätigen. Ebenso wichtig ist die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), die den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachweist. Außerdem werden die ausländischen Fahrzeugpapiere benötigt, die umfassende Informationen über das Fahrzeug enthalten, und, falls das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen ist, auch die ausländischen Kennzeichen. Als Nachweis für die ordnungsgemäße Ausfuhr des Fahrzeugs sollte eine Ausfuhrbescheinigung vorgelegt werden. Der Kaufvertrag fungiert als Eigentumsnachweis.
Die COC-Papiere, offiziell EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt, dienen als Beleg dafür, dass ein Fahrzeug den europäischen Normen entspricht und somit für die Zulassung in Deutschland qualifiziert ist. Daher ist es ratsam, diese Dokumente bei der Anmeldung eines aus dem Ausland stammenden Fahrzeugs in Deutschland vorzulegen. Eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Auto kann heutzutage auch online angefordert werden, beispielsweise über den Anbieter EUROCOC.
Eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) bestätigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister notwendig, um die rechtliche Existenz der Firma nachzuweisen. Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erlaubt die automatische Abbuchung der Fahrzeugsteuer. Durch die Vollständigkeit der genannten Unterlagen kann die Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland reibungsloser und schneller erfolgen.
Einfuhrumsatzsteuer und Garantieleistungen – das sind die Besonderheiten
Bei der Einfuhr eines Neuwagens aus der Europäischen Union ist eine Einfuhrumsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Einstufung als Neufahrzeug durch das Finanzamt hat die Pflicht zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zur Folge. Dabei gilt ein Fahrzeug als Neufahrzeug, wenn es weniger als sechs Monate alt ist oder weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat. Bei der Zulassung eines gebrauchten EU-Fahrzeugs fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an.
Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Land, sind sämtliche Vertragswerkstätten innerhalb der EU dazu verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, sofern die Garantieurkunde und ein gestempeltes Serviceheft vorgelegt werden. Die Garantiezeit beläuft sich üblicherweise auf zwei bis drei Jahre und beginnt meist schon mit der ersten Zulassung durch den ausländischen Händler oder der Übergabe an den Importeur, und nicht erst mit der Übergabe an den Endkunden in Deutschland. Nach dem Ende der Garantiezeit ist es üblich, dass Hersteller bei Reimporten in der Regel keine freiwilligen Kulanzleistungen mehr anbieten. Zusätzlich zur Garantie bestehen bei Mängeln am Neuwagen auch Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Diese richten sich nach dem ausländischen Recht, falls der Kaufvertrag mit dem Händler im Ausland abgeschlossen wurde.