Die Region Hannover vor der Europawahl 2024
Als wahlberechtigt gelten Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Wohnsitz haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt für die deutschen Staatsangehörigen am Hauptwohnsitz in der Region Hannover dabei automatisch, Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats müssen die Eintragung für die Europawahl beantragen. Regionsweit besaßen am 31. März dieses Jahres 896.369 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der 28 EU-Staaten, die zur Europäischen Union (EU) gehören.
Bei den vergangenen Europawahlen konnten in der Region Hannover insgesamt 844.533 (2019) beziehunhsweise 850.194 (2014) Personen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Demnach wird sich die Zahl der wahlberechtigten Personen gegenüber der letzten EU-Wahl voraussichtlich erhöhen. Die Zahl der Personen, die potenziell das erste Mal bei einer Europawahl abstimmen, umfasst insgesamt 59.897 Personen und damit 6,7 Prozent der wahlberechtigten Gesamtbevölkerung.
Auch 2024 sind in der Region Hannover Einwohnerinnen und Einwohner aus allen 28 Mitgliederstaaten der EU registriert; insgesamt sind es 60.009 Personen, das entspricht fünf Prozent der Gesamtbevölkerung der Region Hannover. In der Landeshauptstadt Hannover ist die Zahl ausländischer Personen mit EU-Staatsangehörigkeit mit 33.466 am höchsten, knapp gefolgt von Garbsen und Langenhagen.
Der vollständige Inhalt der "Statistischen Kurzinformationen 09/2024" zur Europawahl kann unter www.hannover.de/ski eingesehen oder heruntergeladen werden.