Ratsherr Marc Sinner weist auf anstehende neue Grundsteuerfestsetzung hin

Als Mitglied des Stadtrates und des Finanzausschusses der Stadt Burgwedel weist Marc Sinner (CDU) auf die anstehende neue Grundsteuerfestsetzung für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 hin.

Weil das Bundesverfassungsgericht in 2018 das bis heute bestehende Grundsteuer-System für Zeiten nach 2024 für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine gesetzliche Neuregelung schaffen. Dabei hat man die Möglichkeit eröffnet, dass jedes Bundesland sein eigenes System schafft. So auch in Niedersachsen geschehen.

Ab dem kommenden Kalenderjahr ist es nun so weit. Die Erhebung der Daten ist weitgehend abgeschlossen, auch wenn es millionenfache Einsprüche gegen die neuen Werte gegeben hat. Darüber wird noch in diversen anhängigen Gerichtsverfahren zu entscheiden sein.

Die Finanzämter haben inzwischen die meisten der neuen Grundsteuermessbeträge berechnet und an die Kommunen übermittelt. Auch die Stadt Burgwedel hat vom Finanzamt Burgdorf bereits Daten erhalten. Nach Auskunft des Kämmerers werden diese Daten nun nach und nach in die eigene EDV eingepflegt und auf Vollständigkeit geprüft. Aufgrund von neuen Zuordnungen oder Grundstückseinheiten kommt es dabei in einigen Fällen zu Klärungsbedarf.

Wenn alle Grundsteuermessbeträge vorliegen, kann die Stadt berechnen, wie hoch die neuen Hebesätze sein müssen, damit eine nahezu gleichbleibende Grundsteuer wie bisher erhoben wird. Gleichbleibend meint dabei, dass das Steueraufkommen für die Stadt Burgwedel nicht höher und nicht niedriger ausfällt als bisher. Dazu wird die bisherige Summe der vereinnahmten Grundsteuer einfach durch die Summe der Grundsteuermessbeträge geteilt – schon hat man den entsprechenden Hebesatz. Dieser muss dann noch vom Stadtrat offiziell beschlossen werden. Ob dieser höher oder niedriger als bisher sein wird, ist noch nicht bekannt.

In Einzelfällen kann es zu erheblichen Abweichungen zu der bisherigen Grundsteuer kommen. Denn Ziel war es ja gerade, die Grundstücke im Vergleich zueinander "gerechter" zu bewerten. "Ob dieses Ziel durch das neue niedersächsische Gesetz tatsächlich erreicht wird, werden die Gerichte in der Zukunft zu entscheiden haben. Es gibt gute Gründe, die Finanzierung der Kommunen durch eine Grundsteuer weiterhin sicherzustellen", so Sinner.

Derzeit könne noch niemand vorhersagen, ob für ein bestimmtes Grundstück die Grundsteuer ab 2025 höher oder niedriger als bisher ausfällt. Jeder Grundstückseigentümer wird auf jeden Fall dazu von der Stadt Burgwedel einen eigenen Grundabgabenbescheid für die Zeit ab 2025 für jedes Grundstück erhalten. Bevor dieser Bescheid da ist, muss noch nichts veranlasst werden. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss auch dann nichts veranlassen. Lediglich im Falle von Überweisungen oder Daueraufträgen muss der Steuerzahler selbst tätig werden und diese anpassen. "Dazu wird es aber wie gesagt einen Bescheid geben. Vorherige Einzel-Anfragen kann die Kommune nicht beantworten", erklärt Marc Sinner.

Grundsätzliche Fragen werden unter diesem Link beantwortet.