Der Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ – auch nicht in der Sommersaison in Hannover
Obwohl viele der Mini-Jobber oft seit Jahren ihren festen Platz in der Belegschaft haben, werden sie, so die Beobachtung der NGG Hannover, vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen. "Oft bekommen sie keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Zuschläge. Dabei haben sie auf all das Anspruch", sagt Finn Petersen.
Die NGG Hannover kritisiert, dass Mini-Jobber zum Teil weniger verdienen als regulär Beschäftigte: "Mini-Jobs rangieren oft im Lohnkeller – auf Mindestlohn-Niveau. Dabei müssen Arbeitgeber Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn bezahlen wie den anderen Beschäftigten auch, wenn sie die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation machen", so Finn Petersen.
Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Nord geht davon aus, dass in den kommenden Wochen zur Sommersaison in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Aber auch in der Lebensmittelherstellung würden "Urlaubslöcher per Mini-Jobs gestopft". Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
Die NGG Hannover sieht die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. "Hierdurch werden Vollzeitstellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung oft zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeitjob gelingt nämlich längst nicht immer. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen für viele das Laufband zur Altersarmut", warnt Petersen. Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Gastronomie und Ernährungswirtschaft bei der NGG Hannover unter Telefon 0511/121020 und per Mail an region.hannover@ngg.net.